Ab Freitag, den 20. August, gibt es neue Regelungen bzgl. der aktuellen Corona- Schutzverordnung. Folgende Dinge sind zu beachten.

Um die Trainingsstätte zu betreten ist folgendes zu beachten:

  1. Kinder bis 6 Jahre (Bambinis) sind von der Testpflicht befreit.
  2. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als Schulpflichtig und unterliegen damit der wöchentlichen Doppeltestung. Ein weiterer Test ist NICHT mehr notwendig.
  3. Jugendliche, ab 16 Jahre, welche noch zur Schule gehen, haben einen Schulausweis als Nachweis vorzulegen. Sollte dieses nicht vorhanden sein, gilt der Punkt 4.
  4. Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahre müssen entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Ein entsprechender Nachweis ist in schriftlicher Form oder digital zu erbringen.
Neue Regelungen aufgrund der Corona- Situation!