Ab Freitag, den 20. August, gibt es neue Regelungen bzgl. der aktuellen Corona- Schutzverordnung. Folgende Dinge sind zu beachten.
Um die Trainingsstätte zu betreten ist folgendes zu beachten:
- Kinder bis 6 Jahre (Bambinis) sind von der Testpflicht befreit.
- Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als Schulpflichtig und unterliegen damit der wöchentlichen Doppeltestung. Ein weiterer Test ist NICHT mehr notwendig.
- Jugendliche, ab 16 Jahre, welche noch zur Schule gehen, haben einen Schulausweis als Nachweis vorzulegen. Sollte dieses nicht vorhanden sein, gilt der Punkt 4.
- Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahre müssen entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Ein entsprechender Nachweis ist in schriftlicher Form oder digital zu erbringen.
Neue Regelungen aufgrund der Corona- Situation!