Hallo zusammen !
Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt die neue Corona SchutzVO NRW. Folgende Dinge sind zwingend zu beachten!

1. Das bedeutet nun, dass der komplette Amateursport incl. Zuschauer nur noch 2G zulässt. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren und Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Also ab dem 24.11. dürfen Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren nur noch geimpft oder genesen am Training teilnehmen. Egal ob Schüler oder nicht!
Kinder bis 6 und Jugendliche bis 15 Jahre sind also von der 2G Regelung ausgenommen.

2. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, muss ein Attest vorliegen. Dieses Attest darf nicht älter als 6 Wochen sein und muss parallel mit einem Negativtest vorgelegt werden.

3. Ein klarer Hinweis zum parallelen testen sollte jedoch in jeder Trainingsstunde vom Trainer angesprochen werden und für jeden Schüler auf freiwilliger Basis ein Beitrag zur Solidarität sein.

Neue Corona SchutzVO NRW