Liebe Mitglieder und Angehörige, gemäß heutiger Mitteilung der Landesregierung NRW gilt ab dem 30. Mai folgende Neuregelung: „Die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wird wieder gestattet, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im
BTF Corona-Update vom 6/8.5.2020
